Ausstellungsversicherung

Ausstellungsversicherung
Artikel #025000201
Eine Ausstellungsversicherung schützt Ihre wertvollen Exponate, Standausrüstung und persönliche Gegenstände Ihres Standpersonals vor Schäden und Diebstahl während der Messe. Sichern Sie sich gegen unvorhersehbare Ereignisse ab und sorgen Sie für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Ausstellung. So können Sie sich voll und ganz auf Ihren Messeerfolg konzentrieren.
Versicherungssumme
Die Ausstellungsversicherung ist eine sog. Allgefahrendeckung, die die Ausstellungsgüter, den Stand und die Standausrüstung vom Abtransport beim Aussteller an über den Aufbau, die Ausstellungszeit, den Abbau bis zur Rückkehr der Güter zum Lagerort des Ausstellers umfasst. Persönliche Gegenstände des Standpersonals sind nur innerhalb der Ausstellungsräume und hier nur gegen die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl und nachgewiesenen Diebstahl versichert.
Die Ausstellungsversicherung tritt ein für Schäden, die beim Be- und Entladen, während des Transportes oder beim Aufenthalt,
evtl. Zwischen- oder Nachlagerungen, beim Aufstellen oder während der eigentlichen Ausstellung entstehen.
Als versichert gelten Schäden, z.B. entstanden durch
- Transportmittelunfälle,
- Brand, Blitzschlag oder Explosion,
- durch höhere Gewalt,
- Diebstahl oder Beraubung,
- Bruch oder Auslaufen von Flüssigkeiten,
- Messepublikum.
Die Ausstellungsversicherung ersetzt die Kosten für die fachmännische Wiederherstellung oder Reparatur bzw. den Wert der versicherten Sachen im Totalschadenfall.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind u.a. Schäden,
- die durch Vorführen, Probebetrieb, Belastungsversuche und dergleichen entstehen,
- die der versicherte Aussteller bei De- und Montagearbeiten u. ä. an eigenen Gütern herbeiführt,
- durch Verkratzen, Verschrammen und sonstige Politurschäden sowie durch Leimlösungen,
- durch Diebstahl oder Abhandenkommen von Lebens- und Genussmitteln, die zum Verzehr oder Verbrauch vorgesehen
sind.
Nicht versichert sind Bargeld, Dokumente, Wertpapiere, Fahrkarten und sonstige Wertsachen.
Alle genannten Prämien verstehen sich jeweils inklusive der eventuell vorgeschriebenen gesetzlichen Versicherungssteuer.